Das Drohnengesetz im Hamburger Hafen - Sonderregelungen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

03.09.2018

Folgende Maßgaben sind beim Einsatz von Drohnen am Cruise Center Steinwerder zu beachten.

  • Der Einsatz von Drohnen ist auf und über dem gesamten Gelände des Cruise Centers Steinwerder ohne vorherige Einholung einer Genehmigung bei der Cruise Gate Hamburg (Eigentümerin) nicht erlaubt.
  • Dies­be­züg­li­che An­fra­gen müssen mindestens 48 h vor dem gewünschten Ausführungstermin an presse@cgh.hamburg.de gestellt werden.
  • Eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde für einen Drohneneinsatz ist unter www.hamburg.de/bwvi/drohnen anzufragen.
  • Sollen mit der Drohne auch Aufnahmen eines Kreuzfahrtschiffs gemacht werden, das am Cruise Center Steinwerder liegt, muss zusätzlich die Genehmigung der jeweiligen Reederei eingeholt werden.
  • Drohnen dürfen zudem nicht mit an Bord der Kreuzfahrtschiffe genommen werden.
  • Für Drohneneinsätze an den Cruise Centern Altona und HafenCity sind für Genehmigungen die jeweiligen Eigentümer zu kontaktieren (Altona: Sprinkenhof AG, HafenCity: HafenCity GmbH).

Maßgaben, die generell beim Einsatz von Drohnen im Gebiet des Hamburger Hafens zu beachten sind, um eine Gefährdung der Sicherheit des Schiffsverkehrs auszuschließen, finden Sie auf der Internetseite der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI).

Hier finden Sie weitergehende Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Thema.